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Stiften, fördern & vererben

Ihre Vorteile

  1. Ihre Vorteile

Mit Ihrer Stiftung geben Sie Kindern und Jugendlichen nicht nur eine neue Perspektive für die Zukunft, sondern sparen auch noch Steuern.

 

Als Stifterin oder Stifter profitieren Sie von einer Vielzahl an Steuervorteilen:

  • Wie bei einer Spende kann auch eine Stiftung oder Zustiftung als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Es ist möglich, bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als steuerliche Absetzung zu beantragen.
  • Spenden, die in den Vermögensstock der CJD Kinder- und Jugendstiftung fließen, können im Jahr der Spende sowie in den darauf folgenden neun Jahren steuerlich abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Gesamtsumme von einer Million Euro.
  • Es fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an, wodurch Ihr Vermögen unberührt bleibt. Die Erträge der Stiftung werden vollständig den vorgesehenen Projekten zugewiesen.
  • Die eigene Stiftung bietet eine Möglichkeit zur Familienvorsorge. Stifterinnen und Stifter können bis zu einem Drittel der jährlichen Erträge aus dem eingebrachten Stiftungskapital für sich selbst und ihre nächsten Angehörigen verwenden. Dadurch wird beispielsweise die Sicherstellung des eigenen Unterhalts oder die Versorgung von Hinterbliebenen ermöglicht.
  • Steuerbefreiung bei Erbschaft: Eine Treuhandstiftung genießt ebenfalls eine Befreiung von der Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass das Vermögen der Stiftung beim Tod des Stifters und dessen Übertragung auf die Stiftung nicht besteuert wird.
  • Langfristiger Nutzen für Stiftende und ihre Erben: Die Gründung einer Treuhandstiftung kann langfristig sowohl dem Stifter als auch seinen Erben von Nutzen sein. Durch die Anlage des Vermögens in der Stiftung können langfristig höhere Erträge erzielt werden, die sowohl den Stifter als auch seine Erben unterstützen können.
  • Lassen Sie sich auch von Ihrer Steuerberaterkanzlei über die Vorteile einer Stiftung beraten.
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Thomas Claß